Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Rahmen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht können im Vorfeld und bei
Beginn des Ermittlungsverfahrens Fehler begangen werden, die im weiteren Verlauf des Ermittlungs- bzw. Bußgeldverfahrens nicht reparabel sind. Schnelles Handeln ist daher erforderlich.
Hoge Rechtsanwälte
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Neben der Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren sind unsere spezialisierten Rechtsanwälte schwerpunktmäßig mit den verkehrsstrafrechtlichen Bereichen der Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, der Unterschreitung des Mindestabstandes, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und der Rotlichtverstöße befasst.
Im Regelfall führen Verstöße hier zu einem Bußgeld, einer Geldstrafe, der Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister, einem Fahrverbot von einigen Monaten oder sogar einem Jahr, der Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Verhängung von Sperrfristen von mehreren Monaten bis zu einem Jahr. Die vorgenannten Konsequenzen können häufig bei rechtzeitiger Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts vermieden oder erheblich abgemildert werden.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Schwerpunkte unserer Tätigkeiten im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht:
Ordnungswidrigkeitenrecht:
- Verteidigung bei Rotlichtverstößen
- Geschwindigkeitsverstößen
- Unterschreitungen des Mindestabstands
Verkehrsstrafrecht:
- Verteidigung bei dem Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- Alkohol- und Drogendelikten,
- der Nötigung im Straßenverkehr
- der Sachbeschädigung und
- der fahrlässigen Körperverletzung.