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Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Hoge Rechtsanwälte

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter in den Bereichen des Wohnraum- und des Gewerbemietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.


Hoge Rechtsanwälte

Alsterufer 34 20354 Hamburg Tel.: +49-40-414626-0 Fax: +49-40-414626-20 E-Mail: info@hoge-kollegen.de
In den Bereichen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts bearbeiten wir sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Durchführung und der Beendigung von Mietverträgen. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten insbesondere bei Fragen zur Wirksamkeit von Mieterhöhungen bzw. Betriebskostenabrechnungen, zur Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten, zu Rechten und Pflichten bei Mängeln des Mietobjekts, zur Wirksamkeit von Kündigungen des Mietverhältnisses, insbesondere Eigenbedarfskündigungen und fristlosen Kündigungen, zur Erhebung von Räumungsklagen sowie den rechtlichen Fragen der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Mietrückständen.

Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts sind wir insbesondere tätig bei Fragen im Zusammenhang mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, zur Teilungserklärung, zur Gemeinschaftsordnung und Gebrauchsregelung, zum Umfang von Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Teileigentum und Sondernutzungsrecht, zur Entziehung von Wohnungseigentum, zur Verwaltung der Wohnanlage, zur Durchführung der ordnungsgemäßen Verwaltung durch den WEG-Verwalter sowie zu dessen Aufgaben, Pflichten und Befugnissen, zur Verwalterhaftung, Verwalterbestellung, Verwalterwechsel und Abberufung des Verwalters, zu Aufgaben und Befugnissen des Beirats, zur Einberufung und Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung, zur Beschlussfassung in der Wohnungseigentümerversammlung bzw. durch Umlaufbeschluss, zur Protokollierung und Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, zur Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage, zum Rechnungswesen der Gemeinschaft, insbesondere zur Hausgeldabrechnung und zum Wirtschaftsplan, zur Erhebung einer Sonderumlage, zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Hausgeldrückständen, zur Instandhaltung und Instandsetzung der Wohnanlage sowie zur Abgrenzung zwischen baulicher Veränderung und modernisierender Instandsetzung.

Unser Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Herr Rechtsanwalt Schirweit, vertritt Sie hinsichtlich der vorgenannten Fragegestellungen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

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